Zur Prüfung von Bohrungen und Nuten verwendet man Grenzlehrdorne. Bei flachen Prüfflächen kommen spezielle Grenzflachlehren zum Einsatz.
Es gibt verschieden ausgebildete Messflächen, wie z. B. Zylinder, Kugel, Sechskant oder Vierkant oder auch Gewinde.
Das Mindestmaß wird mit der Gutseite gemessen. Hierfür muss diese mit leichtem Druck in die Bohrung oder Nut geschoben werden, während die Ausschussseite nur anschnäbeln darf.
Grenzlehrdorne weisen im Neuzustand an der Gutseite üblicherweise ein Verschleißübermaß auf, weshalb der aufgedruckte Wert „0“ mit dem tatsächlichen Wert nicht übereinstimmt.
Beispiel: Die Gutseite eines Grenzlehrdornes 8 H7 hat im Neuzustand ein Maß von 8,0027 mm, die Toleranz hingegen ist von 8,000 bis 8,0129 definiert.
Dieses Verschleißübermaß findet man jedoch nur auf der Gutseite.

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Messtechnik: Grenzlehrdorn.

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