Wird eine Toleranzzone durch zwei parallele Geraden oder Ebenen toleriert, wird von der Neigungstoleranz (kurz: Neigung) gesprochen.
Dabei muss das tolerierte Objekt innerhalb des aufgespannten Toleranzfeldes mit gegebenen Abstand liegen.
So wird z.B. die Achse einer Bohrung toleriert, so dass deren Achse innerhalb eines Zylinders mit gegebenen Abstand liegen muss.
Wird eine geneigte Fläche toleriert, so muss diese im gegebenen Abstand zwischen zwei Ebenen liegen.

Neigung - Kunststoffbranche


Qualitätssicherung: Die geneigte Fläche muss zwischen zwei parallelen Ebenen im Abstand von 0,15mm liegen (Neigung zur Bezugslinie A)


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